Kosten
Versicherte und Selbstzahler
Kosten für die Therapie
Für gesetzlich Versicherte
Die Kosten für gesetzlich Versicherte werden anfangs für sechs Sitzungen von der Krankenkasse übernommen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen, welche im Regelfall bewilligt wird.
Für privat Versicherte und Beihilfeempfänger
Die Kosten für privat Versicherte und Beihilfeempfänger werden im Regelfall erstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die psychotherapeutischen Leistungen unterliegen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie die psychotherapeutischen Leistungen privat in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dann von Ihnen selbst getragen.