Kosten​

Versicherte und Selbstzahler

Kosten für die Therapie

Für gesetzlich Versicherte

Die Kosten für gesetzlich Versicherte werden anfangs für sechs Sitzungen von der Krankenkasse übernommen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen, welche im Regelfall bewilligt wird.

Für privat Versicherte und Beihilfeempfänger

Die Kosten für privat Versicherte und Beihilfeempfänger werden im Regelfall erstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die psychotherapeutischen Leistungen unterliegen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie die psychotherapeutischen Leistungen privat in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dann von Ihnen selbst getragen.